WIE KANN ETWAS HUNGARIKUM WERDEN?

Hungarikum zu werden ist ein mehrstufiger, von unten nach oben gerichteter Prozess, der von jedem mit dem Ausfüllen eines Standardformulars begonnen werden kann.

Der erste Schritt besteht darin, den Wert als nationalen Wert in die Sammlung  lokaler Werte oder der regionaler Werte oder der lokalen und regionalen ungarischen Werte im Ausland aufnehmen zu lassen. Wenn es einen Wert gibt, der mit einer konkreten Siedlung oder einer Region nicht in Verbindung gebracht werden kann, muss der Betreuer von dem Wert die Aufnahme in eine des Ministeriums (entsprechend des Themenbereichs) geführten sektorspezifische Sammlung beantragen.

 

Wenn ein Wert bereits zur Sammlung lokaler Werte zugelassen ist und eine regionale Tragweite hat, kann er weiter an die Sammlung der Landkreiswerte vorgeschlagen werden. Falls ein Wert bereits zur Sammlung lokaler und regionaler Werte in Ausland zugelassen ist, so kann er zur Sammlung der Ungarischen Diaspora vorgeschlagen werden.

Der zweite Schritt besteht darin, den Wert zur Sammlung ungarischen Werte weiter zu empfehlen, sodass es als ein herausragender nationaler Wert eingetragen wird, indem das entsprechende Standardformular dem Hungarikum-Komitee unterbreitet wird.

Wenn ein nationaler Wert in die Sammlung ungarischen Werte aufgenommen wird und der Antragsteller wünscht, dass der Wert ein Hungarikum wird und in der Sammlung der Hungarika zugelassen wird, so muss eine Empfehlung an das Hungarikum-Komitee gerichtet werden.

Zusammenfassung:

- Hungarika darf ausschließlich ein herausragender nationaler Wert werden, das in der Sammlung der ungarischen Werte zu finden ist. Mit einigen Ausnahmen.

- Ein nationaler Wert kann der Sammlung ungarischer Werte nur vom Antragsteller empfohlen werden, dessen Empfehlung bereits zur Sammlung der Landkreiswerte, Sammlung der Ungarischen Diaspora oder der Sektorspezifischer Sammlung zugelassen wurde.

- Ein nationaler Wert kann nur dann der Sammlung der Landkreiswerte oder der Sammlung der Ungarischen Diaspora empfohlen werden, wenn er bereits der Sammlung lokaler oder regionaler Werte oder der Sammlung lokaler und regionaler Werte im Ausland zugelassen wurde.

Der von unten nach oben gerichtetem Prozess wird als nationales Wertpyramidensystem bezeichnet.

 


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